Meine Service-Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter:

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir für Sie alle datenschutzrechtlich vorgeschriebenen und notwendigen Aufgaben und Pflichten sowie das komplette Datenschutzmanagement und die damit einhergehenden Dokumentationen:

  • Wir unterrichten und beraten die Verantwortlichen (i.d.R. die Geschäftsleitung) in allen datenschutzrelevanten Belangen und allen Fragen der Risikoanalyse und Risikoeinschätzung.
  • Wir erarbeiten konstruktive Vorschläge für datenschutzkonforme Lösungen insbesondere auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und Zumutbarkeit.
  • Wir entwickeln die für Ihr Unternehmen sinnvolle Datenschutzstrategie und gültige Datenschutzrichtlinien und erstellen alle nach den gesetzlichen Regelungen jederzeit vorzuhaltenden datenschutzrelevanten Unterlagen u.a. die Dokumentation zur Datensicherheit und der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Wir beraten, schulen und sensibilisieren alle an den datenschutzrelevanten Verarbeitungsprozessen beteiligten Mitarbeiter in Bezug auf ihre Pflichten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.
  • Als aktiver Ansprechpartner und Anlaufstelle übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde in allen datenschutzrechtlichen Fragen, wie in Art. 36 DS-GVO vorgeschrieben, einschliesslich der vorherigen Konsultationen  und der Abgabe aller  erforderlichen Meldungen.
  • Wir stellen die Einhaltung der umfangreichen Rechte betroffener Personen u.a. auf Auskunft und Information etwa die Behandlung von Anfragen von betroffenen Personen, auf Berichtigung, Korrektur oder Löschung der gespeicherten Daten (d.i. das „Recht auf Vergessenwerden“), auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sicher.
  • Wir etablieren ein internes Meldeverfahrens zur Vorgehensweise bei Eintritt einer Datenpanne und übernehmen die Risikoanalyse in Bezug auf die Folgen für den/die Betroffenen – auch der für das Unternehmen – und die Einhaltung der Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde bei meldepflichtigen Vorfällen (Art. 33 und 34 DS-GVO).
  • Wir übernehmen die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen, der DS-GVO, des BDSG neu und der sonstigen den Datenschutz betreffenden Vorschriften, ferner die Zuweisung der Zuständigkeiten und ggfs. die Überwachung im Zusammenhang mit der Dürchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DS-GVO.
  • Wir stehen Ihnen bei der Auswahl und der Einführung neuer IT-Systeme in Bezug auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Compliance (Privacy by Design) und der entsprechenden Konfigurationen (Privacy by Default) unterstützend zur Seite.

Betrieblicher Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil

Betrieblicher Datenschutz ist gerade auch in Verbindung mit „big data“, „cloud computing“ oder „profiling“ und „IoT“ –  eines der großen, aktuellen IT-Themen, dem mit den neuen Datenschutzgesetzten (*) die notwendige Bedeutung und Geltung verschafft werden soll.

Die Verluste nicht nur personenbezogener Daten sei es durch Externe etwa sog. Hacker, sei es durch interne „Schlamperei“ bei der IT-Sicherheit nehmen weiter zu, und nur eine Bruchteil der Angriffe und deren Schäden wird überhaupt bekannt und veröffentlicht.

Die Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes erhöht nicht nur den Schutz von personenbezogenen Daten und „company values“, sondern erhöht auch die IT-Sicherheit signifikant. Durch die Implementierung des Datenschutzes werden nicht nur die Gefahren imageschädigender Datenpannen auf eine Minimum reduziert, sondern auch die IT-Sicherheit „gehärtet“ und damit die Sicherung Ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erhöht.

Betrieblicher Datenschutz kann zu einem Qualitätsmerkmal werden und nachhaltiges Vertrauen in Ihr Unternehmen schafften.

Zudem werden die in der DS-GVO vorgesehenen, teilweise drastischen Bußgelder vermieden.

(*) Am 25.Mai 2018 trat europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und gleichzeitig auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft.)